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Iudex non calculat – Steuerberater verstehen?

Iudex non calculat – Steuerberater verstehen?
Ziviljustizgebäude Hamburg
Iudex non calculat – Wie kann ein Volljurist einen Steuerberater verstehen? 04.09.2025, Hamburg, Landgericht – Die Steuerberaterin möchte von dem säumigen Ex-Mandanten auch die letzten Rechnungen bezahlt haben, bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss die bezweifelte Zahlungspflicht jedoch erst einmal gerichtlich festgestellt. Die Tücken der vielen …

… Zahlen:

Am Sievekingplatz in Hamburg stehen viele Justizgebäude – auch das Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg. Im Gebäude A, im Saal 275 sind heute drei Termine angesetzt. Der dritte Termin steht nunmehr an. Geladen sind der Kläger und die Beklagte vor Gericht zu 13:30 Uhr, beide gelten beim Landgericht jedoch nur dann als anwesend, wenn der jeweilige Anwalt auch erscheint. Kläger und Beklagter können sich von der eigenen Anwesenheit befreien lassen, wenn die Richterin ihr persönliches Erscheinen nicht für erforderlich hält. Um 13:35 öffnet die Richterin den Gerichtssaal von innen und bittet die beiden geladenen Zeugen, erst einmal draußen zu bleiben. Die Öffentlichkeit besteht aus dem Verfasser diese Artikels, der die freie Wahl hat zwischen fünfzehn blau gepolsterten, recht bequemen Sesseln.

Die Klägerin, Steuerberaterin aus Hamburg, hat im Zeitraum 11/2018 bis 04/2021 insgesamt Leistungen für 40.000 € in Rechnung gestellt. Die letzten 15.000 € wurden jedoch vom Mandanten nicht bezahlt. Das Landgericht ist für diesen Streit zuständig, weil es um mehr als 5.000 € geht – ein Betrag, der seit 30 Jahren nicht angepasst wurde. Dass mit Einreichen der Klage vor Jahresende 2024 bei Gericht trotz Weiterleitung an den Kläger erst im Jahr 2025 keine Verjährung eingetreten ist, wie vom Beklagten gehofft, hatte die Richterin bereits beim letzten Termin am 22.05.2025 im selben Saal festgestellt.

Da sich aber der Beklagte an etwa 15.000€ Barzahlungen bzw. "verrechnete" Mittagessen in seinem Restaurant "erinnern" konnte und dies mit einigen herausgerissenen Seiten aus einem Notizblock, in dem er die angeblich gezahlten Beträge in eher zufälliger Reihenfolge und auch ohne Gegenzeichnung eingetragen hatte, belegen wollte, und eben auch noch etwa 15.000€ offen waren, war seine Behauptung im ersten Termin, dass doch alles bar bezahlt sei. Weil zufällig zwei Zahlen fast gleich sind, haben sie aber noch nicht viel miteinander zu tun.

Flur im Gericht

Flur im Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg

Der im ersten Termin besprochene Standardausdruck des Buchhaltungsprogramms der Steuerberaterin hatte nur die offenen Rechnungen, nicht die bereits vollständig bezahlten Rechnungen enthalten. Die Richterin bat um eine andere Darstellung der Buchungen. Per besonderem elektronischen Anwaltspostfach wechselten etliche "Anlagen" hin und her. Die Steuerberaterin hat unter anderem einen Vollausdruck aller Buchungen erstellt.

Jetzt im Folgetermin am 04.09.2025 haben die Richterin, die beiden Anwälte und die Klägerin je einen Ausdruck davon vor sich liegen. Geduldig erklärt die Steuerberaterin der Richterin im Detail wie jede Zeile, wie jede Zelle zu verstehen ist. Es ist ein Standardrechnungsprogramm, ein Standardbuchungsprogramm, ein Standardausdruck für Mathematiker, Steuerberater, Buchhalter leicht verständlich, aber die Juristen haben viel Klärungsbedarf: "Wie kann es sein, dass hier so viele krumme Beträge stehen, obwohl der Beklagte glatte Beträge gezahlt hat?" Klägerin: "Es gab jeweils noch einen krummen unbezahlte Betrag von einer alten Rechnung. Der Rechnungsbetrag wurde dann auf mehrere Rechnungen aufgeteilt, immer zuerst auf die älteste Rechnung." "Was bedeutet Generalumkehr?" "Stornierung!" "Warum steht hier die Vorschussrechnung, obwohl sie nicht bezahlt wurde?" "Vorschussrechnungen, unabhängig von der Bezahlung, müssen auf der Schlussrechnung stehen, es ist buchhalterisch nicht anders darstellbar." "Warum steht die Gesamtsumme hier noch mal aufgeteilt?" "Der eine Betrag ist mit 19% Mehrwertsteuer, der andere mit 16%." Richterin: "Warum steht hier, dass Sie für 12 x Mittagstisch den Rechnungsbetrag nur um 24€ verringert haben?" Steuerberaterin: "Das ist ebenfalls ein aufgeteilter Buchungssatz mit gleicher Nummer:12x Mittagessen à 7 Euro = 84€ Zahlung = 24€ angerechnet auf Rechnung A + 60€ auf Rechnung B" — Alles Standardverfahren und bekanntes Vokabular für Steuerberater wie Buchhalter, aber iudex non calculat: Alle Volljuristen im Raum taten sich sichtlich schwer zu folgen. "Das können Sie dem Gericht nicht zumuten."

Nach einer Stunde Erklärungen verkündete die Richterin den "Wechsel ins schriftliches Verfahren". Die Klägerin wird gebeten, sich innerhalb von vier Wochen entsprechend der Hinweise im Protokoll noch mal schriftlich zu erklären. Der Beklagtenseite wird eingeräumt, innerhalb von drei Wochen darauf zu antworten. Ein Termin zur Entscheidungsverkündung im November wurde anberaumt. Normalerweise erscheint niemand, es ist letztlich nur eine interne Deadline für die Richterin, wann sie, wenn alles gut geht, damit durch sein möchte.
Die Verhandlung war vorbei. 14:39 Uhr.

Innenhof Ziviljustizgebäude

Innenhof des ehrwürdigen Justiz-Gebäudes

Den Zeugen wurde auf dem Gang von der Richterin für das Erscheinen gedankt, aber schon angekündigt, dass sie womöglich später doch noch mal geladen werden und dann aussagen dürfen. Umsonst im Stau gestanden; umsonst in der Bahn gesessen; und unnütz im Gericht gesessen statt die Steuererklärungen und Buchungssätze der zahlenden Kunden zu bearbeiten. Entschädigung gibt es zwar für das Rumsitzen, aber nur das sonst ausgefallene Gehalt, aber auch das ist gedeckelt auf 25€/h, die auch noch zu versteuern sind.

Lohnt sich der Aufwand? Mit Einreichen der Klage wollte das Gericht schon 1000€ Gebühren haben und jeder Anwalt 1000€, weitere 1000€ will jeder Anwalt für jeden Termin haben. Bisher in Summe 7000 Euro. Dazu Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Kosten für das Rumsitzen der Zeugen. Ausgefallener Verdienst bei beiden Parteien. Sollte man sich nicht vielleicht vergleichen? Das Gericht würde das mit 600€ Rabatt honorieren, aber die Anwälte würden jeweils 750€ mehr haben wollen, die "Einigungsgebühr". Lohnt sich? Lohnt sich nicht?

Und wenn die Klägerin die Klage vollumfänglich gewinnt? Dann wird sie den Gerichtsvollzieher natürlich wieder gegen Vorschuss der Kosten bitten, neben den 15.000 Euro halt noch 3000€ für den klägerischen Anwalt, 1000€ Gerichtskosten, dazu Fahrtkosten und Zeugenkosten einzutreiben.
Ob der Beklagte dann noch zahlungsfähig ist?
Zahlungswillig hat er sich ja seit vielen Jahren nicht mehr gezeigt.

Die Genehmigung für Fotos auf dem Gang wurde zwar schnell erteilt, eine Genehmigung für ein Foto im Gerichtssaal selbst wollte die Richterin nicht erteilen. 

Landgericht Hamburg, 316 O 138/24, Verhandlungen am 22.05.2025 und 04.09.2025

Ergänzung vom 23.02.2026:
Der Prozess wird im April 2026 fortgesetzt.




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