Zwei Mal schwerer Raub abgeurteilt
Am 06.05.2024 hatte die Polizei eine Pressemeldung zu einem Tankstellenraub herausgegeben, die Kieler Nachrichten übernahm die Meldung, auch die Bild-Zeitung übernahm die Meldung, die Beute beschränkte sich auf Tabak im Wert von 22,13 €, Kassen-Differenz von 361,25 € und Tresor-Inhalt von 5486,11 €.
Nach fünf Verhandlungstagen steht zur Überzeugung des Jugendschöffengerichts nunmehr fest, dass der heute 21 Jahre alte Angeklagte K. als Haupttäter wegen enormer Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht zu 2 Jahren und 6 Monaten Jugendstrafe zu verurteilen ist. Sein Pflichtverteidiger, dessen Kosten so oder so die Staatskasse trägt und nicht vom Täter zu tragen sind, kann seine Einkünfte aufgrund dieses Falles noch mehren, indem er innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegt. Weil es so nahe liegt, dass er das auch tun wird, wurde der Haftbefehl gegen den Täter außer Kraft gesetzt und auch die Meldeauflage vom Gericht gestrichen.
Ebenfalls abgeurteilt wurde mit dem Urteil auch eine zweite Tat, für die der erwachsene Mittäter bereits eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten am Landgericht Kiel kassiert hat: Die beiden hatten gemeinsam den in der Verhandlung anwesenden Nebenkläger aufgesucht, ihm unter Hinzufügung lebensgefährlicher Verletzungen um 100 Euro und 300 g Marihuana erleichtert. Obwohl das Opfer aufgrund etlicher Messerstiche stark blutete, insbesondere im Bereich der Lunge, rief keiner der beiden Täter den Rettungsdienst. Das Opfer war hier Nebenkläger, hatte einen Anwalt, einen Nebenklagevertreter, dessen Kosten nun tatsächlich vom zur Tatzeit jugendlichen Täter zu tragen sind. Zu holen wird da jedoch nichts sein. Die vorgenannten Taterträge von etwa 6000 Euro waren auch einzuziehen. Der Großteil des Marihuana war sowieso schon von der Polizei sichergestellt worden und wird laut Urteil einbehalten.
Der Verurteilte wird zur Zeit wegen psychischer Probleme und Drogensucht im ZIP. Auf Nachfrage seines Anwalts, welche Drogen es denn bisher waren, redet er lange, viele viele Begriffe für allerlei Arten von Drogen fallen. Bei dem gesichert unter ADHS leidenden Angeklagten besteht auch der Verdacht auf Borderline.
Verhandlung am Di., 16.09.2025
Der Angeklagte war zu 8 Uhr geladen worden, er musste eine ganze Zeit vor dem Gericht warten, weil es noch nicht geöffnet war, gegen 08:15 Uhr wurde er hereingelassen, gegen 08:25 Uhr erschien sein Anwalt. Die Protokollantin des Gerichts öffnete den Saal, der Anwalt des Nebenklägers erschien, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, neben dem Redakteur der Knooper Zeitung erschien ein weiterer Zuschauer. Gegen 08:29 Uhr karrte die Richterin mit einer Sackkarre den Stapel der für dieses Verfahren notwendigen Akten an. Laut Aushang war Beginn um 08:30 Uhr. Das war auch die Uhrzeit, zu der die Staatsanwältin erschien. Der "Aufruf zur Sache" erfolgte um 08:32 Uhr als die Richterin mit beiden Schöffen erschien, ein auffällig an den Armen tätowierter Mann um die 50 und eine Frau um die 30.
Die Zeugin wurde hereingerufen und belehrt, Polizistin des BKI K13. Sie berichtete über die Tat "Tankstellen-Raub". Es erschien zwei Tage nach der Tat am 8.5. einer der Mittäter, N., in der Wache und wurde dort video-dokumentiert zur Sache vernommen. Initiator J. der ganzen Aktion sei ein Tattoo-Studio-Betreiber gewesen. K. kam ins Tattoo-Studio, er wollte ein Tattoo, wurde dort zur Tat angeworben. K. wollte eine Waffe organisieren. J. hat die Tankstelle ausspioniert, zwei weibliche Mitarbeiter, Tresor unter der Theke. E. kam ins Spiel, der wohnte zu der Zeit bei dem K. Am Tattag kam es zu einem Treffen der drei, K., N. und E. in Elmschenhagen. Anreise mit dem Bus. Umstieg am Hauptbahnhof und von dort zur Tankstelle gefahren.
K. hatte eine Spielzeugwaffe und ein Messer dabei. N. benutzte das Messer. E. hatte ein Schlagstock von J. erhalten. Lagebesprechung auf dem nahe gelegenen Sportplatz.
Tatplan: Durch Lärm Druckkulisse schaffen. K. als erstes rein, zur Kassiererin, sie gegen die Wand gedrückt, Schlüssel für den Tresor abgenommen. Eigenes Öffnen des Tresors durch die Täter klappte nicht, die Kassiererin wurde sodann mit brachialer Gewalt von K. genötigt, diesen zu öffnen und später die Kasse.
Um 08:42 Uhr erscheint das Opfer der anderen Tat und setzt sich. Die Richterin fragt ihn kurz, wer er sei, weil es theoretisch auch der nicht mehr in Untersuchungshaft befindliche erwachsene Beschuldigte gewesen sein könnte, der diesem Prozess nicht unbedingt beiwohnen sollte.
Kleidung und die Anscheinswaffe wurden ins Gebüsch geworfen. J. hat im Auto auf die drei anderen gewartet, komplette Tatbeute blieb im Auto bei J., Schlagstock und Messer auch. Kleidung wurde im Auto gewechselt.
K. und E. sollten gemeinsam nur ein Drittel der Beute bekommen. J. ein Drittel, N. ein Drittel.
"Warum hat sich N. gestellt?" wollte die Richterin wissen. Die Polizistin führt aus: Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt. Er habe vorher keine Straftaten begangen. Er fühle sich hintergangen, weil er von der Beute nichts abbekommen habe. Bei einer Hausdurchsuchung sei Beweismaterial gefunden worden, weshalb die Möglichkeit einer Entdeckung größer geworden sei.
08:49 Uhr ist die Richterin mit ihrer Vernehmung durch, die Schöffen haben keine Fragen, die Staatsanwältin auch nicht; als der Verteidiger das Fragerecht erhält, bittet er um 5 Minuten Unterbrechung, um sich mit seinem Mandanten K. zu besprechen. Auch der Nebenklage-Anwalt verlässt mit dem um 08:42 Uhr erschienen Zuschauer, dem Opfer der anderen Tat, dem Nebenkläger, den Raum.
Pause
Um 08:55 Uhr geht es weiter mit der Befragung durch den Verteidiger. Alles, was der geständige N. gesagt hat, war der Vorname "K."? Keinen Nachnamen?
Die Polizistin erinnert sich nicht. Nach langem Blättern findet die Richterin in den Aufzeichungen mehr dazu: Die Polizisten hatte N befragt, ob er K. näher beschreiben könne.
Laut Blatt 340 Band III hat N. zu K. angegeben: rot-lilane Haare, so groß wie ich, 180cm, Augenfarbe unklar.
Ein Blick auf K. zeigt sicherlich keine rot-lilanen Haare. Und wenn man ihn irgendwie beschreiben sollte, dann würde er sicherlich durch andere Merkmale auffallen.
Die Richterin liest die Beschreibung von N. bzgl. der Tattoos von K. und seinen angeblichen Wohnort, den Stadtteil Elmschenhagen, vor und fragt die Polizistin: "Erinnern Sie das so?"
Die Polizistin sagt dazu: "Wenn ich das so aufgeschrieben habe, wird das so gewesen sein. Ich schreibe ja immer noch mal in den Bericht genau auf, was während der Vernehmung passiert ist, weil sie sich ja das Video der Vernehmung hier nicht angucken."
Der Verteidiger grätscht dazwischen: "Das war nicht die Frage! Die Frage war, ob sie das erinnern! Haben Sie mal ermittelt, wie viele Personen mit dem Vornamen K. es in Elmschenhagen gibt?"
"Nein. Ich habe nur diese Person vernommen. Da müssen sie den Verfahrensführer fragen!"
Die nächste Zeugin wird aufgerufen, kommt aber nicht herein;
die Richterin unterbricht, um der ambulanten Betreuerin der Zeugin hinterher zu telefonieren.
Die Zeugen stehen nicht mehr draußen auf dem Aushang.
Verteidiger bezweifelt, überhaupt gesagt bekommen zu haben, wer heute als Zeuge geladen worden sei.
Alle verweigern, dem Verteidiger, auf dessen Bitte hin, eine Liste der heutigen Zeugen zu geben.
Der Nebenklageverteter teilt mit, dass ihm in der schriftlichen Ladung von Ende August mitgeteilt wurde,
welche drei Zeugen heute geladen sind.
Um 09:09 Uhr teilt die Richterin mit, die Bezugsbetreuerin der regelmäßig in der Psychatrie aufhältigen Zeugin nicht erreicht zu haben. Am 30.08. war diese Zeugin laut Blatt 768 ordnungsgemäß geladen gewesen.
Der nächste Polizeibeamte des BKI Kiel wird als Zeuge befragt. Damals im K13 arbeitend, heute 31 Jahre. Richterin: "Sie sind der Verfahrensführer, der Ermittlungsführer?"
Der Polizist korrigiert auf "verantwortlicher Sachbearbeiter".
Er erzählt, wie die drei Molotow-Cocktail-Werfen-Beschuldigte mit dieser Sache zu tun haben.
Einer der hiesigen Tatverdächtigen mit Nachnamen F. war auch in dem anderen Fall Tatverdächtiger.
Beide sind gemeinsam beschuldigt vom K11 in anderer Sache.
Nach jener anderen Gerichtsverhandlung hat der Mitbeschuldigte F. beiläufig erwähnt,
dass er mit K. die Tankstelle ausgeraubt habe und F. beim gleichen Träger wie K. untergebracht sei.
Der Verteidiger fragt noch mal, ob es sich wirklich um den Angeklagten handelte.
der Polizist sagt, dass es wohl nur eine Person desselben Vornamens K. gewesen sei, die beschuldigt worden wäre.
Der dortigen Mittäter hat den F. auf Lichtbildern des Tankstellenraubs erkannt, weil er so einen auffälligen Hoodie trug.
Diesen auffälligen Hoodie hatte F. auch an, als er von der Polizei zufällig auf der Straße kontrolliert wurde.
Als Zuschauer kann man sich nur zusammenreimen, dass aus allem Erzählten wohl der E. den Nachnamen F. hat.
Mal werden Vornamen verwendet, mal Nachnamen, mal Alias-Namen.
F. und K. waren Mitbewohner.In dem betreuten Wohnen eines Jugendhilfeträgers war es K. eigentlich verboten, dass bei ihm auch noch andere "wohnen", aber wer kontrolliert das schon?!
Am 06.05.2024 hatte man die Wohnung wegen F. und dem Molotow-Cocktail-Werfen durchsucht, dabei war dieser Polizist nur zufällig dabei,
am nächsten Tag fiel ihm dann auf, dass er ja gestern ein Visier in der Wohnung gesehen habe, was zu der Spielzeugwaffe der Tankstellen-Tat passt.
Als sie dann noch mal ohne Durchsuchungsbeschluss vor der Wohnung von F. und K. standen, war halt K. da und öffnete,
war "auf freiwilliger Basis" damit einverstanden, dass die Beamten das Visier suchen und mitnehmen.
K. hat den Polizisten dann noch freiwillig den zur Waffe passenden Scheinwerfer mitgegeben.
Wo die Polizei schon mal da war, hat sie K. auch als Zeuge zum Tankstellenraub befragt.
Erst am nächsten Tag hat sich N. gestellt und dabei K. als Mittäter belastet.
Die Richterin möchte noch mal wissen, warum die anderen beiden Zeuginnen, die K. belasten, überhaupt dazu befragt wurden.
Der Polizist: "Die war in anderer Sache im BKI beim K11 und meinten, auch was zum Tankstellenraum zu wissen, sie wurden dann getrennt vom K13 dazu befragt.
Beide sprachen von einem K.. Beide Zeuginnen haben sich am Tattag mit F. und K. getroffen gehabt. Es wurde auch ein ähnlicher Nachname genannt und zu K. mitgeteilt, dass der Freundin und Kind in Hassee habe."
Bei den Handyauswertungen, fanden sich auch Chats von F. und K. über das Tatgeschehen, wonach der Vorname "E." in der Tankstelle gesagt worden sei.
Da in zeitlicher Hinsicht die Aussage des Polizisten arg hin und her gesprungen war,
fragte der Verteidiger noch mal nach, ob man seinen Mandanten K. wirklich nur als Zeuge befragt hätte, obwohl man schon wusste, dass er von mehreren Zeugen beschuldigt worden sei?
Lautstarker Disput zwischen Verteidiger und Richterin brach aus. Doch der Polizist konnte die Wogen glätten, indem er die zeitlichen Abläufe detailliert schilderte.
9:43 Uhr Zeuge entlassen
Die Staatsanwältin, Richterin und die Schöffen halten die fehlende Zeugin, die das zweite Mal vor Gericht fehlt, für entbehrlich. Der Verteidiger möchte sich dazu 5 Minuten mit seinem Mandanten draußen beraten. Richterin und Schöffen verlassen ebenfalls den Saal.
Die Richterin und der Verteidiger streiten sich darüber, ob der Verteidiger zustimmen muss, dass man die nicht-erschienene Zeugin nun hört oder nicht. Die Richterin liest Teile des Gesetzeswortlauts von § 245 StPO vor, dass der Verteidiger zustimmen muss, ist ihr wichtig, dass der Angeklagte auch zustimmen muss, ignoriert sie. Es kommt nicht zur Sprache, dass es darauf nicht ankommt, weil sich der Paragraf nur auf die "vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen" bezieht, nicht auf nicht-erschienene Zeugen,
gleichwohl mag das hier eine schöne Stelle sein, das Urteil mit der Revision anzugreifen.
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) wird noch mal zum Angeklagten befragt und schlägt vor, dass der Angeklagte doch direkt über sich berichten solle. Er schildert, dass er seit seinem letzten Kontakt mit der JGH am 05.08.2025 in der Psychiatrie sei, weil er da akute Suizidgedanken hatte. Seitdem habe er auch seinen Sohn nicht mehr gesehen.
Einen gesetzlichen Betreuer hat der Angeklagte auch.
Der Bundeszentralregister-Auszug hat drei Einträge aus dem Erziehungsregister: Diebstahl 2022 eingestellt, Drogendelikte 2022 eingestellt, 2023 gab es wegen Drogenhandel eine Verwarnung.
Um 10:12 Uhr darf die Staatsanwältin zum Plädoyer ausholen. "schädliche Neigung", "Schwere der Schuld", "obere Kriminalität" fallen. Der Messerangriff mit dem anderen Täter zusammen auf das im Gerichtssaal anwesende Opfer wegen 100 Euro sei aufgrund dessen glaubwürdiger Aussage erwiesen. Insbesondere die freche Aussage von K. gegenüber den Polizisten, dass, hätte der Mittäter ihn nicht gehindert, er das Opfer "weggestochen" hätte, weil dieser seinen Sohn beleidigt habe, beweise die Täterschaft. Der Tankstellenraub sei durch die belastenden Mittäter und die Zeugen vom Hörensagen erwiesen, das Video der Tat lasse sich mit den Aussagen und dem Erscheinungsbild des Täters gut in Einklang bringen. Sie fordert 3 Jahre und 4 Monate Jugendstrafe und die Einziehung der Taterträge.
Um 10:22 Uhr gibt es ein Plädoyer des Nebenklagevertreters, der "schädliche Neigungen" hervorhebt und keinen eigenen Antrag stellen möchte, aber mitteilt: "Ich erachte eine bedingungslose Jugendstrafe für angemessen."
Der Verteidiger versucht noch irgend etwas zu retten, indem er sehr ausführlich schildert, dass (Jugend-)Knast nur zu noch mehr Kriminalität führt, weil man nur Kriminelle zusammen einsperre, die im Knast nur gemeinsam noch krimineller würden, und hier Entzug und Hilfe viel mehr angezeigt sei.
Um 11:20 Uhr wird das Urteil verkündet. Damit der Kontakt zum Kind erhalten bleibt, wurden nur 2 Jahre 6 Monate verhängt, nicht 3 Jahre 4 Monate, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Nebenklage-Kosten sind (fast) immer vom Täter zu tragen.
Die Richterin entschuldigt sich noch mal indirekt beim Opfer für die "Falsche Verschriftlichung der Videovernehmung" – Dem Opfer-Zeugen wurde während seiner gerichtlichen Vernehmung vorgeworfen, er hätte in der Video-Vernehmung bei der Polizei etwas anderes behauptet. Das Video der Vernehmung musste vom Gericht angesehen werden, damit das Gericht sich überzeugen konnte, dass er doch eine gleich bleibende, glaubwürdige Aussage getroffen hat.
Rückblick auf den vorigen Verhandlungstermin
Am 28.08.2025 war Verhandlungsbeginn 09:30 Uhr.
Nicht anwesend:
1. Die Staatsanwaltschaft,
2. Die Zeugin
3. Der Nebenklage-Vertreter
Ein Vertreter des eigentlichen Nebenklage-Vertreters erscheint mit 5 Minuten Verspätung, die Verhandlung kann auch in seiner Abwesenheit stattfinden.
Der Staatsanwaltschaft wurde hinterhertelefoniert, kommt wohl mit 20 Minuten Verspätung
Der Zeugin wird ebenfalls hinterher telefoniert...
Zum Hinterhertelefonieren:
Die Richterin hat kein Handy dabei und in ihrem Besprechungszimmer neben dem Gerichtssaal ist wider ihrer Erwartung kein Festnetz-Telefon.
Wie egal ist eigentlich allen Beteiligten so eine Verhandlung?
Vertagt auf 10:10 Uhr.
10:22 Uhr Zeugin fehlt noch immer.
Die Zeugin (jetzt 17 Jahre alt) und der Angeklagte K. haben letzte Woche zusammen im ZIP (Psychiatrie in Kiel) geredet...
Mittäter E. und die Zeugin hatten zur Tatzeit etwas Sexuelles miteinander... Sie war da 15/16... E. war da über 21.
Die Zeugin hat auch nicht in ihrem Elternhaus gelebt, sondern war bei einer Freundin untergekommen...
Die Sturmmaske, die E. bei der Tat getragen hatte, hat er bei der Zeugin versteckt... Die ist dort bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden, die, wie sie freimütig in der Verhandlung erzählt, wegen einer (ganz anderen) Straftat der Zeugin angeordnet worden war...
Mehr als genau diese eine Zeugen-Aussage war heute nicht angesetzt. Nach wenigen Minuten tatsächlicher Vernehmung war somit auch schon wieder Schluss.
Amtsgericht Kiel, Jugendschöffengericht, Aktenzeichen 31 Ls 593 Js 143/25 jug., Urteil vom 16.9.2025, Rechtsmittel noch möglich