Fahndung mit Kinder-Bildern – Wollen wir durch Video-Kameras total überwacht leben?
18.09.2025 19 Uhr Kiel – Unfälle im Straßenverkehr passieren ständig. Kein Unfall ist Absicht. Keine Folge gewollt. Verkehrsunfallflucht ein Massendelikt.
Die Videoüberwachung der Kieler Woche 2025 hat einen Fall aufgezeichnet. Um den Unfallbeteiligten zu finden gab es zuerst eine Personenbeschreibung. Dann wurden die Bilder aus den Kameras zur Öffentlichkeitsfahndung verwendet. Erst wurde er alleine auf einem Bild abgebildet gesucht. Da ihn niemand erkannte, hat man noch drei Kinder, die in seiner Nähe fuhren, auch gleich noch mal mit veröffentlicht. Die Kombination aus Helm-Nutzung und -Farbe, Fahrrad-Größe und -Farbe, Hosen-Länge, und -Farbe, Rucksack-Farbe, Lenker-Form war dann doch so eindeutig, dass sich wohl jemand erkannt fühlte, der dann tatsächlich in Begleitung eines Anwalts bei der Polizei erschien (siehe neben den hier verlinkten KN-Artikeln auch jeweils die Original-Pressemeldungen der Polizeidirektion Kiel unten).
Eine Straftat von erheblicher Bedeutung?
Ist es wirklich gerechtfertigt, wegen einem Fahrradunfall nach und nach drei immer detailliertere Fahndungsmeldungen herauszugeben?
Und warum passiert das nicht auch genauso bei all den ständig passierenden anderen Fällen von Unfallflucht?
Die einschlägigen Fahndungs-Paragrafen §§ 131, 131a, 131b StPO sprechen alle von einer "Straftat von erheblicher Bedeutung".
Dazu schreibt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21.07.2025 zum Aktenzeichen 1 BvR 398/24:
"Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, können nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zugerechnet werden
(vgl. BVerfGE 124, 43 <64>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 u.a. -, Rn. 19)."
In dem entsprechenden Beschluss wird aufgezeigt, dass bei dieser Bestimmung sogar vorab Milderungsgründe beachtet werden müssen.
Gerechtfertigt wäre ein Fahndungsfoto womöglich, wenn der Radfahrer einer fahrlässigen Tötung beschuldigt wird, diese hat im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Aber allein dieser Blick auf die Höchststrafe reicht nicht aus:
Nicht-gerechtfertigte Fahndungsbilder
Computerbetrug reicht dem AG Hannover, Beschl. v. 23.04.2015 – 174 Gs 434/15 trotz Höchststrafe von fünf Jahren nicht aus; insbesondere nicht, wenn der Effektivschaden 9 Euro beträgt.
Ein versuchter Diebstahl von Ware im Wert von 100 Euro reichte dem Amtsgericht Bonn - Beschluss vom 21.04.2016 - 51 Gs -410 UJs 203/16- 722/16 explizit nicht aus.
Richtervorbehalt eingehalten?
Die Knooper Zeitung wollte von der Polizeidirektion Kiel wissen, ob denn der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt eingehalten wurde. Nach mehreren Wochen Verzögerung verwies man von dort aus weiter an die Staatsanwaltschaft Kiel. Die Staatsanwaltschaft Kiel wollte dazu gegenüber der Knooper Zeitung nicht Stellung nehmen.
Häufigkeit Fahrerflucht und fahrlässige Körperverletzung/Tötung im Straßenverkehr
1500 Mal pro Tag flieht jemand in Deutschland vom Unfallort, 100 Mal pro Tag war der Unfall so heftig, dass ein Mensch verletzt oder getötet wurde oder ein nicht mehr fahrbereites KfZ abgeschleppt wird und eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.
Statistisch gesehen geschehen also täglich in Schleswig-Holstein etwa 45 Unfall-Fluchten, darunter drei im obigen Sinne bei heftigen Unfällen.
Im Bereich der Polizeidirektion Kiel, die für Kiel und den Kreis Plön zuständig ist, gibt es also täglich sieben Unfallfluchten, fast jeden zweiten Tag bei einem im obigen Sinne heftigen Unfall.
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden "Verkehrsdelikte", insbesondere "durch Verkehrsunfälle bedingten Fahrlässigkeitsdelikte" und "Verkehrsunfallflucht" nicht erfasst (PKS Seite 8).
Gegen wie viele Person ermittelte die Staatsanwaltschaft 2024 aufgrund von Verkehrdelikten? 960.000 Personen, 510.000 Fälle wurden eingestellt, 175.000 nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt, 190.000 Geldstrafen via Strafbefehle, bei nur 50.000 verbleibenden Sachen ist "mehr" passiert, davon 1600 in Schleswig-Holstein (Statistischer Bericht - Staatsanwaltschaften - 2024).
Am 31.03.2024 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Deutschland: 35 wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, 36 wegen fahrlässiger Tötung, davon jeweils 22 in Trunkenheit, 89 wegen Fahrerflucht, davon 33 in Trunkenheit, in Summe 1/3 ohne deutsche Staatsbürgerschaft (Statistischer Bericht - Strafvollzug - 2024).
490.000 bis 590.000 Unfallbeteiligte fliehen in Deutschland pro Jahr vom Unfallort.
Vom statistischen Bundesamt werden werden nur die Verkehrsunfallfluchten gezählt, bei denen ein Mensch verletzt oder getötet wurde, oder bei denen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt und ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, weil es nicht mehr fahrbereit ist. Das sind 35.000 bis 41.000 pro Jahr. Bei etwa 2,2 bis 2,7 Mio. pro Jahr statistisch erfassten Unfällen. (Für 2019-2022 Quelle ace.de). Eine Aufklärungsquote wird für Schleswig-Holstein nicht ermittelt, bei Personenschäden beträgt sie 50%. Das heißt bei jedem zweiten Fall von Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden kann die Polizei niemanden dieser Straftat beschuldigen. Sobald einer als Beschuldigter in Frage kommt, gilt der Fall als "aufgeklärt".
Die Fachtermini in der Statistik heißen:
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr insgesamt ( § 229 StGB )
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr insgesamt ( § 222 StGB )
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort insgesamt ( § 142 StGB )
Pressemeldungen der Polizeidirektion Kiel
In den ersten 8 Monaten dieses Jahres hat die Polizei Kiel 332 Pressemeldungen herausgegeben, etwa täglich eine.
Es gibt in Kiel auch etwa täglich einen Raubüberfall, jeder dritte bleibt unaufgeklärt. (PKS 2024)
Es gibt in Kiel alle zwei Tage einen Messerangriff, jeder vierte bleibt unaufgeklärt.
Es gibt täglich eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, jede fünfte bleibt unaufgeklärt.
Aber ein Fahndungsfoto eines Radfahrers veröffentlichen?!
Die Fahndungsaufrufe in chronologischer Reihenfolge
POL-KI: 250630.1
Kiel: Radfahrer verursacht schweren Verkehrsunfall und flüchte
Veröffentlicht: 2025-06-30 07:08:42
Original link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6065674 (noch online am 18.09.2025)
Polizeidirektion Kiel
Kiel (ots)
Sonntagnachmittag kam es auf dem Düsternbrooker Weg zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einer Fußgängerin. Die Frau erlitt hierbei schwere Kopfverletzungen. Der Fahrer entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr der Radfahrer gegen 16:40 Uhr mit hoher Geschwindigkeit den Düsternbrooker Weg vom Landtag kommend in Richtung Kaistraße.
Am Schlossgarten erfasste er eine ... Jahre alte Fußgängerin, die die Straße in Höhe der dortigen, zu diesem Zeitpunkt ausgeschalteten, Ampelanlage überquerte, um in Richtung Kiellinie zu gelangen.
Durch den Zusammenstoß stürzte die Deutsche auf den Hinterkopf, wodurch sie schwere Verletzungen erlitt.
Nach Zeugenangaben habe der Radfahrer zunächst angehalten, sei anschließend aber weitergefahren, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.
Es soll sich um einen etwa ... Jahre alten Mann mit ... Haar und ... handeln.
Das Fahrrad soll ein ...rad mit ... gewesen sein.
Der Verkehrsunfalldienst des Bezirksreviers führt die Ermittlungen und sucht neben dem Fahrer weitere Zeugen,
die Angaben zu ihm oder dem Unfallhergang machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter ... entgegen.
Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel
Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
POL-KI: 250707.2
Kiel: Polizei veröffentlicht Fotos des flüchtigen Radfahrers (Folgemeldung zu 250630.1)
Veröffentlicht: 2025-07-07 07:53:00
Original link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6071068 (Etwa 28.07.2025 gelöscht)
Polizeidirektion Kiel
Kiel (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel veröffentlicht die Polizei zwei Bilder des Radfahrers,
der am 29. Juni auf dem Düsternbrooker Weg mit einer ... Jahre alten Fußgängerin zusammengestoßen
und sich anschließend von der Unfallstelle entfernt haben soll, ohne sich um die schwer verletzte Frau zu kümmern.
Näheres zum Unfallhergang siehe Pressemitteilung vom 30.06.2025
Personen, die den Mann erkennen, werden gebeten, sich mit dem Verkehrsunfalldienst des Bezirksreviers unter ... in Verbindung zu setzen.
Staatsanwaltschaft Kiel
Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
POL-KI: 250724.2
Kiel: Polizei veröffentlicht weiteres Foto nach Unfallflucht (Folgemeldung zu 240707.2 & 250630.1)
Veröffentlicht: 2025-07-24 11:52:31
Original link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6083503 (Etwa 28.07.2025 gelöscht)
Polizeidirektion Kiel
Kiel (ots)
Nachdem die Polizei am 07. Juli ein Bild eines flüchtigen Radfahrers veröffentlichte,
wird nun ein erweiterter Bildausschnitt veröffentlicht,
welches den Mann in Begleitung dreier Kinder zeigt.
Es ist anzunehmen, dass die Gruppe familiär verbunden ist.
Die Ermittler erhoffen sich dadurch eine Identifizierung des Tatverdächtigen.
Er soll am 29. Juni auf dem Düsternbrooker Weg mit einer ...-jährigen Fußgängerin zusammengestoßen und anschließend geflüchtet sein,
ohne sich um die schwer verletzte Frau zu kümmern.
Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand werden aus Rücksicht auf ihre Persönlichkeitsrechte nicht gemacht.
Seit der Veröffentlichung Anfang Juli gingen zahlreiche Hinweise zu den gesuchten Mann ein.
Diese führten jedoch nicht zu einer Identifizierung beziehungsweise Aufklärung des Geschehens.
Personen, die den Mann erkennen, werden gebeten, sich mit dem Verkehrsunfalldienst des Bezirksreviers unter ... in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
POL-KI: 250728.1
Kiel: Fahndungserfolg - Tatverdächtiger stellt sich nach Veröffentlichung des weiteren Fotos nach Unfallflucht (Folgemeldung zu 240707.2, 250630.1 und 250724.2)
Veröffentlicht: 2025-07-28 06:51:09
Original link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6085111 (noch online am 18.09.2025
Polizeidirektion Kiel
Kiel (ots)
Nachdem die Polizei am 7. Juli und am 24.07. Bilder eines flüchtigen Radfahrers veröffentlichte und dort auch ein erweiterter Bildausschnitt zu sehen war, welches den Mann in Begleitung dreier Kinder zeigte, stellte sich am vergangenen Freitagnachmittag der Tatverdächtige in Begleitung eines Rechtsanwaltes.
Der Mann soll am 29. Juni auf dem Düsternbrooker Weg mit einer ...-jährigen Fußgängerin zusammengestoßen und anschließend geflüchtet sein, ohne sich um die schwer verletzte Frau zu kümmern.
Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand werden aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte nicht gemacht.
Wir bedanken uns für die Veröffentlichung der inzwischen gelöschten Ursprungsmeldungen
und bitten darum die Bilder nicht weiter zu verbreiten,
auch zum Schutze der abgebildeten Kinder.
Die Ermittlungen führt das Polizeibezirksrevier Kiel.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell
Update vom 29.09.2025: Statistische Angaben überarbeitet. Informationen über Rechtsstreitigkeiten bzgl. Presse-Auskünften aus diesem Artikel entfernt.