Kiel, 24.02.2026, 18 Uhr
War die Nasenbeinfraktur eine Körperverletzung im Amt?
Die Polizei-Gewalt-Eskalation am 02.01.2023 in Wellingdorf,
bei dem der Mert K. durch Polizeibeamte zu Boden gebracht wird und eine Nasenbeinfraktur erleidet,
hatte für das Opfer ja bereits ein juristisches Nachspiel.
Er bekam einen Strafbefehl vom 08.08.2023 wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", dagegen hat er Einspruch eingelegt.
Verhandelt wurde sein Einspruch vor dem Amtsgericht Kiel in der Hauptverhandlung am 17.06.2024.
Der NDR hat zwei Minuten Video-Beitrag hierzu erstellt.
Die danach angestellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die beteiligten Polizisten ergaben,
dass der Vorwurf wegen "Körperverletzung im Amt" derart valide ist,
dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung vor Gericht größer ist als der Freispruch,
weswegen gegen ihn am oder kurz vor dem 10.09.2025 Anklage zum Amtsgericht Kiel erhoben wurde.
Datenschutz wird bei den Gerichten in Kiel so groß geschrieben,
dass die Anfrage, wann die Verhandlung stattfindet,
zwar die Information Vorname, Nachname, Geburtsdatum des angeklagten Polizisten
und das Aktenzeichen 47 Ls 598 Js 46534/24 (2) ergibt,
aber erst einmal nicht die Information, wann und wo die Verhandlung stattfindet.
Wann und wo ist die Verhandlung gegen den Polizisten?
Allein mit dieser kleinen Frage beginnt eine Odyssee.
Weder der NDR noch die Kieler Nachrichten berichteten, vor welchem Gericht die Verhandlung statt finden würde.
E-Mails vom 15.10.2025 an beide Gerichte führten zu der Information, dass die Verhandlung vor dem Amtsgericht Kiel sein würde.
Ein formaler Antrag auf Akteneinsicht, rechtssicher eingereicht via mjp.justiz.de wurde abgelehnt,
lieferte aber den Hinweis auf das Aktenzeichen 47 Ls 598 Js 46534/24 (2) der Abteilung 47.
Die das Urteil sprechende Richterin wird laut Geschäftsverteilungsplan wohl Frau Dr. Lassen sein.
Das "Ls" bedeutet, dass neben der Richterin noch zwei Schöffen gleichberechtigt am Urteil mitwirken werden.
Wann die Hauptverhandlung stattfindet, wollte sie aber in Ihrem Beschluss vom 03.12.2025 nicht verraten.
Aber gegen diese ihre ablehnende Entscheidung gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde.
Sie hat der Beschwerde unseres Reporters nicht abgeholfen,
aber die Sache zur Entscheidung dem Landgericht vorgelegt.
Das Landgericht hat am 18.02.2026 eine Entscheidung getroffen und ihr das Aktenzeichen P 13 KLs 598 Js 46534/24 (2) gegeben.
Die Vorsitzende Richter am Landgericht Kümmel, der Richter am Landgericht Voigt und der Richter am Landgericht Dr. Marter entschieden,
es bedürfe gar keiner Akteneinsicht, um die Information, wann die Verhandlung stattfindet, zu erfahren.
Warum?
"Die vom Antragsteller begehrten Informationen sind im Falle einer Terminierung öffentlich zugänglich:
Über die Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts telefonisch, per E-Mail oder persönlich,
sowie durch amtliche Bekanntmachungen (Aushänge im Gerichtsgebäude)."
Dann ist ja alles ganz einfach und meine neuerliche E-Mail-Anfrage,
wann die Verhandlung stattfindet,
wird sicherlich morgen einfach beantwortet werden.
(Symbolbilder)