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Verwarnung mit Festsetzung einer Geldbuße?

Verwarnung mit Festsetzung einer Geldbuße?
Zettel unterm Scheibenwischer
Richtig geparkt? Wenn unterm Scheibenwischer ein Zettel zu finden ist, hat man seine Zweifel. Ein QR-Code soll einen auf die richtige Seite locken, auf der man seinen Fehler gleich online zugeben und bezahlen kann. Aber stimmt der Text auf den Zetteln überhaupt?

Verwarnung oder Geldbuße – die Stadt kennt den Unterschied nicht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt zwei grundverschiedene Verfahren. Bis 55 Euro gibt es das Verwarnungsgeldverfahren nach § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): Die Behörde bietet eine Verwarnung an, und erst durch rechtzeitige Zahlung wird diese wirksam. Wer nicht zahlt, gegen den passiert zunächst gar nichts – die Verwarnung verfällt einfach. Erst danach kann die Behörde ein förmliches Bußgeldverfahren einleiten. Ab 60 Euro dagegen geht es direkt ins Bußgeldverfahren nach § 66 OWiG, mit Anhörung, förmlichem Bescheid, Einspruchsrecht und zusätzlichen Gebühren.
Auf den Kieler Zetteln wird beides in einen Topf geworfen. „Festsetzung einer Geldbuße" steht dort – doch eine Festsetzung findet bei einer Verwarnung gerade nicht statt. Eine Geldbuße kann ausschließlich durch einen Bußgeldbescheid festgesetzt werden, nicht durch einen Zettel hinter der Windschutzscheibe.

Die Stadt Kiel wurde auf diesen Fehler hingewiesen. Ihre Antwort: Man verwende denselben Zettel für beide Verfahrensarten und habe den Text deshalb „möglichst neutral" gehalten. Die Begriffe seien „nicht als juristische Formulierung zu verstehen", sondern sollten den Vorgang „möglichst einfach erklären". Zwei verschiedene Zettel seien „nicht zielführend" und mit „erheblichen Zusatzkosten" verbunden.

Das überzeugt nicht. Gerade weil die Rechtsfolgen für Betroffene völlig unterschiedlich sind, ist die Vermischung das Gegenteil von einfach. Wer eine Verwarnung erhält, sollte innerhalb einer Woche zahlen. Wer im Bußgeldverfahren landet, kann bis zum Bescheid ohnehin nichts tun. Ein Zettel, der beides gleich behandelt, erklärt nicht – er verwirrt. Und dass Begriffe wie „Festsetzung einer Geldbuße" auf einem behördlichen Schreiben „nicht als juristische Formulierung zu verstehen" seien, ist eine bemerkenswerte Aussage einer Behörde, die Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Kein Impressum – wer stellt den Zettel eigentlich aus?

Die Verwarnzettel lassen nicht erkennen, welche Behörde sie ausstellt. Es fehlt eine vollständige Angabe des Verantwortlichen mit Anschrift. Bürgern, die Flyer ohne Impressum verteilen, würde die Stadt das kaum durchgehen lassen.

Datenschutz: Ein Verweis aufs Internet reicht nicht für alle

Wer ein Knöllchen bekommt, dessen personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet. Die Stadt verweist dazu auf eine Internetseite. § 31 des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG-SH) verlangt, dass der Verantwortliche Informationen „in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich" bereitstellt. Die Stadt liest daraus, dass eine Internetveröffentlichung genügt. Doch „für jedermann zugänglich" bedeutet: auch für Menschen ohne Internetzugang. Wer am Straßenrand steht und einen Zettel ohne Absender in der Hand hält, weiß weder, wer seine Daten verarbeitet, noch, wo er sich darüber informieren kann. Eine Kombination aus Impressum und Datenschutzhinweis auf dem Zettel selbst wäre ohne Mehraufwand möglich gewesen. Die Stadt lehnte auch das ab – mit Verweis auf ihr Rechtsamt und den städtischen Datenschutzbeauftragten.

Fazit

Kiels Knöllchen verwenden falsche Rechtsbegriffe, unterschlagen den Unterschied zwischen zwei grundverschiedenen Verfahren, nennen keinen Verantwortlichen und verweisen für den Datenschutz auf eine Webseite, die nicht jedermann zugänglich ist. Die Stadt wurde auf all das hingewiesen und hat sich entschieden, nichts zu ändern. Die Zusatzkosten für korrekte Zettel werden gescheut.

Der Text auf dem Zettel mit Zeilen-Trennung wie im Original
Verwarnung mit Festsetzung einer Geldbuße
Sehr geehrte*r Verkehrsteilnehmer*in,
mit diesem Fahrzeug wurde eine Ordnungswidrigkeit
begangen. Hierfür wird eine Geldbuße festgesetzt.
Über unser Online-Portal können Sie die Ihnen zur Last
gelegte Ordnungswidrigkeit einsehen.
Bitte verwenden Sie dafür die untenstehende Internet-
Adresse oder den QR-Code.
Falls Sie das Online-Portal nicht nutzen möchten, erhält
die*der Fahrzeughalter*in in Kürze eine schriftliche
Verwarnung / Anhörung per Post.
Aufgrund der Schwere des Verkehrsverstoßes wurde
eine Abschleppmaßnahme für dieses Fahrzeug einge-
leitet. Hierdurch können weitere Kosten entstehen.
Informationen zum Online-Knöllchen und zum Datenschutz
finden Sie unter: www.kiel.de/online-knoellchen-faq
Online-Portal:
https://online-knoellchen.kiel.de
Kennung:

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