Amtsgericht Kiel, Freitag vor Pfingsten, 09:30 Uhr. Der Richter schleppt eine Kiste mit Akten in den Sitzungssaal, es ist ein mindestens 20cm hoher Aktenstapel. Die beiden Justizhauptwachtmeister bringen den Angeklagten (52) in Handschellen in den Raum. Die Hände des Angeklagten zeigen dabei in verschiedene Richtungen. Der Verteidiger beendet sein die letzten 15 Minuten auf dem Flur auf Lautsprecher geführtes Telefongespräch. Es ist eine Fortsetzung der Hauptverhandlung eines Schöffengerichts. Die beiden Schöffen sind vor Ort, der Pflichtverteidiger, die Protokollführerin und die Staatsanwältin.
Der Angeklagte wurde im Ausland zum Ingenieur ausgebildet, diese Leistung wurde auch in Deutschland anerkannt, gleichwohl hat er statt als Ingenieur einige Jahre in Deutschland in der Pflege gearbeitet. Wie genau es dazu kam, dass er den Job und die Wohnung verlor, hat diese Gerichtsverhandlung nicht erklärt.
Aber seine kriminelle Karriere wurde um so detaillierter beleuchtet: Es begann mit dem Urteil vom 20.11.2024 des Amtsgerichts Eckernförde. – Die Geldstrafe hat er nicht bezahlt, sodass er sie absitzen musste (Ersatzfreiheitsstrafe), seine Eltern haben ihn dann rausgekauft. Gelernt hat er dadurch – zumindest bzgl. in Deutschland unerwünschter Diebstahlstaten – nichts: Es folgte ein Gerichtsurteil in Hamburg und zwei Urteile in Kiel, alle wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch und ähnlicher Delikte. Nun stand er am 22.05.2025 in Kiel erneut vor Gericht, weil noch mehr als 40 weitere Taten bekannt geworden sind, die er zwischen den Urteilen und einige auch noch nach dem letzten Urteil begangen hat.
Einzelstrafen, Gesamtfreiheitsstrafen
Die Staatsanwaltschaft beantragt um 11:40 Uhr in ihrem Plädoyer, der Verteidiger in seinem um 11:46 Uhr und das Gericht erkennt im Urteil ab 12:09 Uhr wie folgt:
Für die gewerbsmäßigen Diebstahlstaten gibt es jeweils eine Einzelstrafe von 4 Monaten Haft, wenn er dabei auch noch in einem Laden geklaut hat, in dem er sowieso schon Hausverbot hatte, dann gibt es dafür 5 Monate. Ein paar Mal hatte er auch noch eine Waffe dabei, was strafschärfend wirkt, aber dann hat er nur Dinge von geringem Wert dabei, gibt auch 4 Monate. Dann hat er teilweise nur Dinge von geringem Wert, also Ware im Wert von weniger als 50 Euro geklaut, dafür gab es dann jeweils 2 Monate. Die drei Urteile wurden im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben und nun vier Gesamtstrafen gebildet. Es wurden hier also in einem Urteil vier Gesamtfreiheitsstrafen nebeneinander ausgesprochen, die größte zwei Jahre, die anderen ein Jahr und sieben Monate, ein Jahr und vier Monate und die geringste, für die neuen Taten seit dem letzten Urteil: neun Monate und zwei Wochen. Das sind in der Summe über fünf Jahre, die hier verhängt wurden, aber: Alle Freiheitsstrafen wurden erneut zur Bewährung ausgesetzt.
Damit folgte dann die Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls. Damit war der Angeklagte wieder ein freier Mann. Auf dem Flur warteten um 12:30 Uhr schon zwei Beamte aus Neumünster, die gekommen waren, um ihn wieder in die Haftanstalt zu fahren – die nun stattdessen einen freien Mann nach Neumünster fuhren, damit er seine Sachen aus dem Gefängnis abholen kann.
Der Übergang von U-Haft in Freiheit
Und wo soll er dann schlafen? Was soll er dann essen?
Das Amt für Wohnen und Grundsicherung der Stadt Kiel, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung
hilft hier nicht direkt. Sie verweisen an die Zentrale Beratungsstelle für alleinstehende wohnungslose Männer in Kiel. Die hat aber erst am Dienstag nach Pfingsten wieder geöffnet. In einem Telefongespräch des Angeklagten während der mündlichen Verhandlung, für den Richter übersetzt vom Dolmetscher, konnte der Angeklagte klären, dass er bis dahin bei einem Kumpel im Kieler Rotlichtbezirk unterkommt.
Wie er zurück von Neumünster nach Kiel kommt? Das Guthaben auf seinem Gefängnis-Konto konnte sein Verteidiger ermitteln: Zwar konnte die Mitarbeiterin der JVA NMS den Angeklagten erst weder unter seinem Namen noch unter seinem Geburtsdatum finden, aber es gab ja auf der Richterbank liegend einen "Transportschein" für den Gefangenen-Transport zum Gerichtssaal, da stand seinen Gefangenen-Nummer drauf, unter der konnte die JVA ihn dann finden und sein Guthaben herausfinden: 1,75€.
Wie er heute Nachmittag ohne das "Erschleichen von Leistungen", also ohne schwarz zu fahren mit der Bahn von Neumünster nach Kiel kommt, blieb ungeklärt.
Die Beantragung von Grundsicherungsleistungen und Krankenversicherungsleistungen wird er dann Dienstag sicherlich alleine hinbekommen! Wichtig ist natürlich, dass er hierfür überhaupt ein Ausweisdokument hat. Das hat er nicht. Aber sein Kumpel, der soll seinen Reisepass haben. Zumindest hat er am Telefon gesagt, dass er ihn wahrscheinlich noch hat.
Der Angeklagte hat letztlich die Bewährungsauflage bekommen, Sozialleistungen zu beantragen und sich um eine Obdachlosennotunterkunft zu kümmern. Und er soll wöchentlich dem Gericht melden, wie er postalisch zu erreichen ist – zumindest bis die Bewährungshilfe ihre Arbeit aufgenommen hat.
Es liefen ja vor dem heutigen Urteil erst drei Bewährungsstrafen gleichzeitig gegen ihn. Da gab es noch keinen Bewährungshelfer?!
Gerichts-Kosten – für die Entlassung in die Freiheit
Der Pflichtverteidiger hatte einen schweren Tag: Die 3h Verhandlung haben ihm 321€ (zusätzlich) eingebracht (Nr. 4108/4109 RVG). Der Dolmetscher bekommt 93€/h (§ 9 Absatz 5 JVEG). Die Schöffen bekommen mindestens 7€/h (§ 16 JVEG), wenn sie in der Zeit nicht für die anderen Angehörigen ihres Haushalts putzen konnten, 24€/h (§ 17 JVEG), wenn sie Verdienstausfall hatten, bis zu 36€/h (§ 18 JVEG). Der Richter und die Staatsanwältin in den Besoldungsstufen R1/R2 5300 bis 8500 € Grundbesoldung/Monat (Tabelle)
Die Protokollführerin nach TV-L in E5/E6 3000-3900€ brutto/Monat (Tabelle).
Bei etwa 1700h/Jahr Arbeit sind das für die Protokollführerin 21-28€/h, für Richter und Staatsanwältin 37-60€/h.
Die Beamten vom AvD aus Neumünster sind in den Besoldungsstufen A8/A9 (Quelle)
Die Justizhauptwachtmeister in der Besoldungsstufe A7/A8 (Quelle, Quelle)
Das sind 3000 bis 4100€/Monat bzw. 21-29€/h.
Betrachtet man nur isoliert die 3 Stunden zusätzliche Verhandlung sind allein für die anwesenden Menschen der Staatskasse 1053 bis 1434 Euro Kosten entstanden.
Rechnung: 321+3*(93+2*36+28+2*60+2*29)=1434
321+3*(93+2*7+21+2*37+2*21)=1053
Die zu tragenden Kosten des Verfahrens
Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte tragen.
Der Dolmetscher ist für den Angeklagten – trotz Verurteilung – gratis (§ 464c StPO, Art. 6 Abs. 3 e) MRK). Die Anwaltskosten werden zwar von der Landeskasse bezahlt, aber diese will diese vom Angeklagten haben.
Alles andere, was für Schöffen, Richter, Staatsanwalt, Bewachung an Kosten entstanden sind, wird pauschal abgerechnet und richtet sich nach der verhängten Strafe: Und hier braucht es natürlich eine Sonderregel: "Wird aufgrund des § 55 Abs. 1 StGB in einem Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet, bemisst sich die Gebühr für dieses Verfahren nach dem Maß der Strafe, um das die Gesamtstrafe die früher erkannte Strafe übersteigt." Aber hier wurden mehrere Gesamtstrafen gebildet. Wie ist jetzt zu verfahren? Auf jeden Fall ist ein Vielfaches von 169€ zu zahlen, wahrscheinlich 5 Mal (drei Erhöhungen um bis zu 6 Monate, ein neues Urteil unter 1 Jahr).
Unter der Annahme, dass es nur einen weiteren Hauptverhandlungstag mit bis zu 5h Verhandlungsdauer gab, darf der Angeklagte für seinen Pflichtverteidiger eine Grundgebühr von 235€, eine Verfahrensgebühr von 193€ und zwei Terminsgebühren von 321€ bezahlen, dazu 20€ Porto und die Umsatzsteuer.
(235+193+321*2+20)*1,19 = 1280€.
Es wird also bald die Landeskasse auf den Angeklagten zukommen und 1280€ für den Pflichtverteidiger verlangen und 845€ Verfahrenskosten. Von welchen Sozialleistungen sollen diese 2125€ bezahlt werden? Sind die Kosten nicht irgendwie unverhältnismäßig? Hoffen wir, dass er diese Kosten einfach ignoriert und nicht versucht durch die Erlöse aus weiteren Diebstählen zu bezahlen.
Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.
Hoffen wir, das die letzten Worte des Angeklagten sich bewahrheiten:
"Vielen Dank für das Verständnis. ...
Ich will nie mehr mit Polizei/Gericht zu tun haben. ...
Ich mache nicht mehr solche Sachen. ..."
Und hoffen wir auch, dass der Richter Recht behält:
"Sie sind ein guter Mensch, kluger Mensch, engagierter Mensch."
(Amtsgericht Kiel, Az. 37 Ls 588 Js 69229/25, Urteil vom 22.05.2026)