Zwei Arbeitstage ohne Zugang: Wer über Mein Justizpostfach einreichen wollte, fand eine Wartungsmeldung vor.
Kiel, 31. Juli 2026 – An diesem Sonntag, dem 2. August 2026, werden die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung wirksam (Art. 50 KI-VO). Wer mit künstlicher Intelligenz Bilder, Töne oder Videos erzeugt oder verändert, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähneln, muss das offenlegen. Bei Verstößen sieht Art. 99 Abs. 4 KI-VO Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Was sich auf dieser Seite ändert
Die Knooper Zeitung kennzeichnet ihre Bilder ab sofort. In der Bild-Datenbank der Redaktion trägt jedes Bild eine von drei Angaben: „KI-generiert", „KI-manipuliert" oder keine Kennzeichnung. Gekennzeichnete Bilder zeigen überall dort, wo sie erscheinen, ein kleines Schild in der linken unteren Ecke. Das erste Schild trägt bereits die Labyrinth-Illustration zum Bericht „Wie viel Fehler kann ein Amtsgericht machen?" — sie stammt aus einem Bildgenerator. Auch das Titelbild dieses Artikels ist KI-generiert und entsprechend beschildert.
Streng genommen ist fast jedes Foto „KI-manipuliert"
Moderne Smartphones fotografieren nicht, sie rechnen. Beim Druck auf den Auslöser entstehen mehrere Aufnahmen, die eine Software zu einem Bild verrechnet; neuronale Netze schärfen Gesichter nach, ersetzen Bildrauschen durch erfundene Glätte, hellen Nächte auf, als wäre Tag, und erkennen Himmel, Haut und Gras, um sie getrennt zu „verbessern". Berühmt wurde der Mond-Zoom eines Smartphone-Herstellers, der Mondkrater ergänzte, die das Objektiv nie gesehen hat. Über praktisch jedes aktuelle Foto ist also KI gelaufen, bevor es ein Mensch zu sehen bekommt. Wer „KI-manipuliert" wörtlich nimmt, müsste nahezu jedes Smartphone-Foto kennzeichnen. Ein Deepfake im Sinne der Verordnung (Art. 3 Nr. 60 KI-VO) ist das Urlaubsfoto mit schöngerechnetem Himmel deshalb noch nicht — es zeigt ja, was da war, nur hübscher. Aber die Grenze, ab der die Verbesserung zur Täuschung wird, zieht das Gesetz nicht scharf. Die Knooper Zeitung kennzeichnet im Zweifel großzügig.
Die Ausnahme für Texte
Für Texte enthält die Verordnung eine bemerkenswerte Ausnahme. Die entscheidende Stelle in Art. 50 Abs. 4 KI-VO lautet im Wortlaut:
„Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Diese Pflicht gilt nicht, wenn [...] die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt."
Ausgelassen ist an der Stelle mit den eckigen Klammern nur eine weitere Ausnahme für die Strafverfolgung. Übersetzt heißt das: KI-Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind kennzeichnungspflichtig — außer ein Mensch prüft sie, und jemand steht mit redaktioneller Verantwortung dafür gerade. Journalismus mit redaktioneller Kontrolle bleibt kennzeichnungsfrei, gleich mit welchem Werkzeug er entsteht. Für die Texte der Knooper Zeitung gilt genau dieser Fall: menschliche Prüfung, redaktionelle Verantwortung.
Auch fast jeder Text ist „KI-manipuliert"
Die Ausnahme ist klüger, als sie auf den ersten Blick wirkt. Denn was für Kamera-Software gilt, gilt längst für Schreib-Software: Die Rechtschreibprüfung ist heute ein Sprachmodell, die Grammatikprüfung auch. Diktierfunktion, Übersetzung, Autovervollständigung — alles künstliche Intelligenz. Selbst die automatische Verlinkung von Paragrafen und Gerichtsentscheidungen, wie diese Zeitung sie betreibt, ist Software mit Sprachverständnis. Ein Kennzeichnungsregime ohne die Redaktions-Ausnahme müsste ehrlicherweise unter jeden Text schreiben: „mit KI verändert" — unter jeden.
Der Cookie-Banner-Effekt
Damit ist das Grundproblem benannt, und es ist von den Cookie-Bannern vertraut: Es hat niemandem geholfen, dass auf jeder Seite ein Cookie-Banner wegzuklicken ist. Gelernt hat das Publikum nicht den Datenschutz, sondern das Wegklicken. Einer KI-Kennzeichnung, die auf fast allem klebt, droht dasselbe Schicksal: Steht „KI" an jedem Bild, liest es niemand mehr — und die eine Fälschung, vor der die Kennzeichnung eigentlich warnen soll, verschwindet zwischen tausend pflichtgemäß beschilderten Urlaubsfotos. Information entsteht durch Unterscheidung. Eine Kennzeichnung, die nicht mehr unterscheidet, informiert nicht — sie tapeziert.
Die Knooper Zeitung kennzeichnet trotzdem, und zwar so, dass die Angabe etwas aussagt: „KI-generiert" heißt, das Bild stammt vollständig aus einem Generator. „KI-manipuliert" heißt, ein echtes Bild wurde durch künstliche Intelligenz inhaltlich verändert. Die bloße Kamera-Automatik führt dagegen nicht zum Schild. So bleibt die Kennzeichnung eine Information — und wird kein Cookie-Banner.