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§ 10 BGB

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fassung
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

§ 10 (weggefallen)

(weggefallen)

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Quelle
gesetze-im-internet.de
Abgerufen
13.10.2026, 11:53 Uhr

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