Knooper Zeitung · Rechts-Datenbank

BGBl. I 1987 S. 1319

Volltext

  • BGBl. I 1987 S. 1319
  • Teilseite 1319a
    ?Kleine Verkündungen teilen sich im Bundesgesetzblatt eine Seite; das Archiv führt sie als eigene Datei mit a hinter der Seitenzahl. Ob es zu Seite 1319 eine solche Teilseite gibt, zeigt erst das Öffnen — gibt es sie nicht, bleibt die Anzeige dort leer. Wer „falsch“ meldet, blendet die Zeile für Leser aus.
  • Teilseite 1319b
    ?Kleine Verkündungen teilen sich im Bundesgesetzblatt eine Seite; das Archiv führt sie als eigene Datei mit b hinter der Seitenzahl. Ob es zu Seite 1319 eine solche Teilseite gibt, zeigt erst das Öffnen — gibt es sie nicht, bleibt die Anzeige dort leer. Wer „falsch“ meldet, blendet die Zeile für Leser aus.
  • dejure.org

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