Knooper Zeitung · Rechts-Datenbank

§ 29 StAG

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Fassung
Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 221) geändert worden ist
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.7.2026 I Nr. 221

§ 29 (weggefallen)

(weggefallen)

Quelle
gesetze-im-internet.de
Abgerufen
18.10.2026, 11:26 Uhr

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