Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 95) geändert worden ist Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(1)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens
einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
(2)Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens
einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
Suchen zu dieser Fundstelle —
netzweit bei Google (neues Fenster),
hier in den Rechtsportalen:
"§ 299 StGB"
StGB
"StGB § 299" OR "§ 299 StGB"
Diese Anbieter sind noch nicht daraufhin geprüft, ob sie die Fundstelle führen.
Bitte verzichten Sie auf das Hinterlassen von personenbezogenen Daten. Wenn Sie eine Antwort erwarten oder weitere Informationen hinterlassen möchten, können Sie dies unter dieser Adresse tun: sie entsteht, sobald Sie absenden. Bitte notieren Sie sich die Adresse, um später darauf zurückzukommen, oder speichern Sie sie in Ihren Lesezeichen.