Knooper Zeitung · Rechts-Datenbank

Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG-SH) (juris: VersammlFrhG-SH)

Steht das noch woanders?

Wer diese Fundstelle noch bei einem anderen Anbieter kennt, kann die Adresse hier hinterlassen. Sie erscheint, sobald die Redaktion sie geprüft hat.

Inhaltsverzeichnis VersFG-SH

Kanonischer Verweis:

Anklicken übernimmt den Verweis in die Zwischenablage.

Zitiert auf knooper-zeitung.de

Verweise auf einzelne Paragrafen dieses Gesetzes

Wie oft Beiträge und Schriftsätze auf eine Stelle dieses Gesetzes verweisen.

§ 13 Abs. 1 VersFG-SH 2 2 1 0
§ 24 VersFG-SH 2 1 2 0
§ 16 VersFG-SH 1 1 1 0
§ 11 Abs. 2 VersFG-SH 1 1 0 0
§ 24 Abs. 1 Nr. 6 VersFG-SH 1 1 0 0
§ 11 VersFG-SH 1 1 1 0
§ 12 VersFG-SH 1 1 0 0
§ 8 Abs. 1 VersFG-SH 1 1 1 0

Weitersuchen

Die Suche unten durchsucht die hier verlinkten Rechtsportale:

Suchen zu dieser Fundstelle — netzweit bei Google (neues Fenster), hier in den Rechtsportalen:

Die genannten Anbieter wurden am Samstag, 01.08.2026 daraufhin geprüft, ob sie diese Fundstelle wirklich führen — mehrere von ihnen antworten auch dann mit HTTP 200, wenn sie sie nicht haben. Ein grüner Haken (✓) hinter einem Anbieter steht für eine bestandene Prüfung, zwei Haken (✓✓) für eine gerade eben durchgeführte.

In die Zwischenablage kopiert

v160 · he30 · nl32