knooper zeitung logo 
Kritische Berichte über Behörden, Gerichte und Verwaltung in Kiel, Schleswig-Holstein und Hamburg
← Alle Artikel
Lesezeit: 8–14 min2032 Wörter8 min bei 250 Wörtern pro Minute14 min bei 150 Wörtern pro Minute12.953 Schriftzeichen + 2.031 Leerzeichen = 14.984 Anschläge351 (272–381) Normzeilen (Druckzeile 34–40 Schriftzeichen / 50–55 Anschläge; Schriftzeichen/37, aufgerundet)12 (10–13) Normseiten (je 1110=30*37 Zeichen bzw. minimale/maximale Anzahl Normzeilen/30)Zweitdruckrecht: 207 bis 464 € (0,59 bis 1,32 € je 37 Schriftzeichen)

Razzia in Gaarden:
Erfolg oder Propaganda?

Razzia in Gaarden: Erfolg oder Propaganda?
Sechs Tütchen Cannabis – Drogenfund im Kiosk. Zum Eigenkonsum darf jeder Erwachsener weit mehr als das seit April 2024 sowohl lagern als auch bei sich tragen.
Foto: Polizeidirektion Kiel
Die Polizei Kiel hat in Gaarden zwei Wohnungen und einen Kiosk durchsucht und meldet einen Drogenfund. Auf der Straße wären die Drogen 1.900 bis 3.500 Euro wert. Schon der Einsatz selbst kostete mehr, die Ermittlungen davor ein Vielfaches. Alle Verdächtigen waren am selben Nachmittag wieder frei. Alle Drogenfunde der Kieler Polizei aus diesem Jahr zusammen erreichen etwa ein Drittel dessen, was der Zoll bei einem einzigen Händlerpaar sichergestellt hat.
Am Dienstag, 15. September 2026, durchsuchten Einsatzkräfte gegen 12 Uhr zwei Wohnungen und einen Kiosk in Gaarden. Vorausgegangen waren nach Angaben der Polizei „intensive Ermittlungen“ des Kommissariats 17 der Bezirkskriminalinspektion Kiel. Gegen 15 Uhr war der Einsatz beendet. Zwei Tage später meldeten Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft Kiel in einer gemeinsamen Pressemitteilung „Drogenfunde nach Durchsuchungen“.

Die Tatverdächtigen wurden in den Wohnungen und im Kiosk angetroffen. Alle waren nach dem Einsatz wieder auf freiem Fuß. In eine Justizvollzugsanstalt kam nur eine 53-jährige Frau, die sich in einer der Wohnungen aufhielt: Gegen sie lag ein offener Haftbefehl vor. Einen Zusammenhang mit dem Drogenverdacht nennt die Mitteilung nicht.

Was gefunden wurde
Die Polizei nennt Konsumeinheiten, keine Gewichte. Die Tabelle rechnet mit 0,2 bis 0,5 Gramm je Einheit Kokain oder Heroin, 0,1 bis 0,2 Gramm je Einheit Crack und 0,5 bis 1 Gramm je Tütchen Cannabis. Die Preise sind die Durchschnittspreise im Straßenhandel 2024, die das Bundeskriminalamt für den REITOX-Bericht 2025 geliefert hat: Kokain 72,50 Euro je Gramm, Heroin 40,30 Euro, Crack 54,70 Euro, Cannabiskraut 10 Euro.
FundortStoffMenge laut PolizeiGewicht (geschätzt)Straßenwert (geschätzt)
WohnungenKokain54 Konsumeinheiten11–27 g780–2.000 €
KioskKokain15 Konsumeinheiten3–7,5 g220–540 €
KioskHeroin8 Konsumeinheiten und ein Block mit 20 g22–24 g870–970 €
KioskCannabis6 Konsumeinheiten3–6 g30–60 €
KioskCrack1 Konsumeinheit0,1–0,2 g5–11 €
zusammen39–65 g1.900–3.500 €

Dazu kamen „Falschgeld in dreistelliger Höhe“, also irgendein Betrag zwischen 100 und 999 Euro, und „diverse Beweismittel“. In den Wohnungen lagen außerdem ein Einhandmesser und ein Reizstoffsprühgerät. Beides darf ein Erwachsener kaufen und zu Hause aufbewahren. In der Pressemitteilung stehen die beiden Gegenstände zwar in einem Satz mit dem Kokain, benennt aber nicht einmal eine räumliche Nähe zu den Drogenfunden, die nötig wäre, um wenigstens ein Indiz für einen Qualifikationstatbestand zu sein, der mit einer höheren Mindeststrafe einhergehen würde.

Was der Einsatz kostete
Die Mitteilung nennt weder Kosten noch die Zahl der Einsatzkräfte. Einen Maßstab für die Kosten setzt das Land selbst: § 6 Abs. 2 VerwGebVO bewertet eine Arbeitsstunde seit dem 13. August 2026 mit 85 Euro im gehobenen Dienst (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) und mit 68 Euro im mittleren Dienst (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt). Für drei gleichzeitig durchsuchte Objekte nimmt die Rechnung 15 bis 25 Kräfte an.
PostenAnnahmeKosten
Einsatztag15 bis 25 Kräfte, je 4 Stunden:
3 Stunden vor Ort,
1 Stunde Einweisung, Fahrt und Asservierung;
68 bis 85 € je Stunde
4.100–8.500 €
Ermittlungen vorher100 bis 500 Arbeitsstunden zu 85 €8.500–43.000 €
zusammen13.000–51.000 €
Straßenwert der Fundesiehe Tabelle 1 oben1.900–3.500 €

Nicht enthalten sind Wirkstoffgutachten, die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Gericht und ein späteres Verfahren. Schon der Einsatztag kostete in jeder Annahme mehr, als die Drogen auf der Straße eingebracht hätten. Mit den Ermittlungen davor steht der Aufwand zum Straßenwert zwischen 4 zu 1 und 27 zu 1.

Das Cannabis auf dem Pressefoto
Von drei Fotos, die die Polizei zur Mitteilung veröffentlicht hat, zeigt eines eine Holzschatulle mit sechs Tütchen Cannabis aus dem Kiosk. Seit dem 1. April 2024 fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das Konsumcannabisgesetz. Nach § 3 Abs. 1 KCanG dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum besitzen, auch außerhalb der Wohnung. Strafbar ist der Besitz dort erst bei mehr als 30 Gramm (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Sechs Tütchen wiegen 3 bis 6 Gramm.

Gehörte das Cannabis dem Kioskbetreiber für den eigenen Bedarf, war der Besitz erlaubt. Strafbar ist der Verkauf: Wer mit Cannabis Handel treibt, dem drohen nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, gleich um welche Menge es geht. Für Handel sprechen die einzeln abgepackten Portionen in einem Kiosk, gegen den ohnehin ermittelt wird. Beweisen muss ihn die Staatsanwaltschaft. Die Pressemitteilung zählt das Cannabis in einer Reihe mit Kokain, Heroin und Crack auf und nennt als Hintergrund der Durchsuchungen „Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz“. Sein Straßenwert: 30 bis 60 Euro.

Was die Polizei im Februar selbst geschrieben hat
Am 17. Februar 2026 durchsuchten rund 400 Polizeikräfte und zehn Staatsanwälte mehr als 40 Objekte in Gaarden, in mehr als 30 Ermittlungsverfahren. Die Mitteilung dazu beschreibt, warum der bisherige Weg nicht reicht. Wegen der Kontrollen auf der Straße habe sich der Verkauf in Wohnungen verlagert, aus denen „täglich rund um die Uhr“ verkauft werde. Weiter heißt es:
„Allerdings werden in den Wohnungen aufgrund des Entdeckungsrisikos lediglich eher geringe Mengen an Betäubungsmitteln verwahrt. Daher ist es mittels Durchsuchungen und Festnahme der Verkäufer bislang nicht gelungen, den Handel nachhaltig zu unterbinden.“

Drei Männer kamen in Untersuchungshaft. Mengen nannte die Polizei nicht. Im Juli folgten Aufenthaltsverbote für einen Teil des Stadtteils. Allein der Einsatztag im Februar kostete nach den Stundensätzen aus § 6 Abs. 2 VerwGebVO bei 400 Kräften und 6 bis 8 Stunden zwischen 160.000 und 270.000 Euro. Am 3. März folgten 37 Durchsuchungen in 35 Verfahren, gebündelt an einem Tag „auch zum Zwecke der Ressourcenschonung“. Gemeldet wurden „diverse Beweismittel“ und Falschgeld in vierstelliger Höhe, keine Mengen.

Am 15. September durchsuchte die Bezirkskriminalinspektion wieder zwei Verkaufswohnungen und fand, was sie im Februar beschrieben hatte: eher geringe Mengen.

Der große Fund kam vom Zoll
Wie viel Ware tatsächlich durch Gaarden geht, zeigte ein Verfahren, das nicht die Polizei führte. Das Zollfahndungsamt Hamburg observierte von September bis Dezember 2025 zwei Brüder aus Kiel, die Kokain und Heroin unter anderem über ein Café in Gaarden verkauften. Die Kieler Nachrichten berichteten aus dem Prozess: Ein Zollbeamter zählte „an 100 Ermittlungstagen 88 Anfahrten“ an einer einzigen Adresse in Gaarden. Die Ware kam einmal im Monat aus Hamburg. Beim Zugriff im Dezember 2025 fanden die Ermittler rund 3 Kilogramm Kokain und 1 Kilogramm Heroin, Straßenpreis rund 260.000 Euro. Das Landgericht Kiel verurteilte die Brüder im Juli 2026 nach einer Verständigung zu 4 Jahren und 2 Monaten und zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Der Fund vom 15. September entspricht rund 1 Prozent des Werts aus diesem einen Zugriff.

Alle via Pressemitteilung gemeldeten Drogenfunde der Polizeidirektion 2026
Eine Suche mit 55 Begriffen im Presseportal ergibt für 2026 bis zum 17. September nur 23 Meldungen der Polizeidirektion Kiel zu Drogen; die Direktion ist für Kiel und den Kreis Plön zuständig. Ohne die beiden Kriminalstatistiken, zwei Folgemeldungen und die Vorstellung eines Hilfsangebots bleiben 18:
TagOrt und AnlassSichergestelltStraßenwert (geschätzt)Folge
11.02.Schützenpark, Kontrolle von
21 Personen in 2,5 Stunden
2 Ecstasy-Tabletten,
2 Steine Crack,
5 Einheiten Kokain
140 €Strafanzeigen
17.02.Gaarden,
rund 40 Objekte,
rund 400 Kräfte
Mobiltelefone, Bargeld;
keine Drogenmengen genannt
–3 Männer in Untersuchungshaft
18.–20.02.Gaarden-Ost,
knapp 40 Kontrollen in einer Woche
knapp 50 Tabletten,
3 Einheiten Crack,
1 Einheit Heroin
37 € ohne Tablettenbeide Männer entlassen
03.03.37 Objekte in Kiel,
Neumünster,
Rendsburg-Eckernförde,
Plön
Drogen und Arzneimittel ohne Mengenangabe,
Falschgeld
–keine Festnahme gemeldet
22.04.Bahnhöfe Preetz und Raisdorf, 130 Reisende2 Tütchen Pilze–Strafanzeige
23.04.Augustenstraße, Kontrolle und Gaststätte350 g Heroin,
11 g Kokain,
über 400 g Cannabis
19.000 €
(Polizei: über 30.000 €)
Untersuchungshaft
30.04.Schulstraße, beobachteter Verkauf37 g Kokain2.700 €Untersuchungshaft
30.04.Blücherplatz,
Zufallsfund in anderer Sache
230 g Kokain,
500 g Cannabis
22.000 €Untersuchungshaft
07.05.Johannesstraße, Verkauf aus einem Auto10 g Kokain730 €Haftbefehl vom Gericht abgelehnt
02.06.Hauptbahnhof und Wohnung24 g Heroin,
350 LSD-Trips,
420 g Haschisch,
60 g Ecstasy
9.800 €Untersuchungshaft
17.06.Schützenpark,
Kontrolle von 38 Personen in 3¼ Stunden
Drogen bei zwei Personen
ohne Mengenangabe
–Strafanzeigen
06.07.Winterbeker Weg,
beobachteter Verkauf
19 Einheiten Kokain410 €Untersuchungshaft
09.07.Gaarden,
Jugendschutzkontrolle,
55 Personen
mehrere Einheiten Cannabis,
in der Wohnung weitere rund 900 g
9.000 €Ermittlungsverfahren
11.07.Mettenhof, AutoTabletten, Kokain ohne Mengenangabe–Strafverfahren
20.08.Hauptbahnhof und Gaarden,
259 Personen,
auch auf Drogen kontrolliert
kein Drogenfund gemeldet–Messer,
1 Haftbefehl
21.08.Hauptbahnhof,
Flucht bei Kontrolle
Marihuana, Haschisch, Tabletten, Kokain ohne Mengenangabe–Strafverfahren
25.08.Elmschenhagen,
Wellingdorf,
Schwentinental
1 kg Haschisch
1 kg Marihuana
20.000 €keine Festnahme
07.09.Sophienblatt, beobachteter Verkauf18 g Kokain1.300 €Untersuchungshaft
15.09.Gaarden, 2 Wohnungen und Kiosksiehe Tabelle 1 oben1.900–3.500 €alle entlassen

Die Straßenwerte gelten mit 0,3 Gramm je Einheit Kokain und 0,15 Gramm je Einheit Crack; eine Ecstasy-Tablette wiegt rund 0,3 Gramm. Zusammen ergeben die Funde mit Mengenangabe rund 87.000 Euro, mit dem Polizeiwert für die Augustenstraße knapp 100.000 Euro. Das ist rund ein Drittel dessen, was der Zoll bei den beiden Brüdern in einem Zugriff fand.

So wurde gesucht
Die Tabelle oben beruht auf der Suchfunktion des Presseportals für die Polizeidirektion Kiel, abgefragt mit 55 Begriffen. Die Suche findet nur ganze Wörter: „Betäubungsmittel“ und „Betäubungsmitteln“ liefern verschiedene Listen, „Hasch“ findet kein „Haschisch“. Alle 23 Drogenmeldungen aus 2026 finden schon diese vier Begriffe, zusammen mit 49 Treffern:
Keine weitere Drogenmeldung fanden, in Klammern die Treffer aus 2026: Bezirkskriminalinspektion (75), Kommissariat (50), Bargeld (26), Untersuchungshaft (16), Drogen (13), Durchsuchung (12), Durchsuchungen (12), Konsumeinheiten (11), Kokain (10), Kontrollbereich (7), Medikamente (6), Waffenverbotszone (6), Crack (4), Drogenhandel (4), Heranwachsender (4), Heroin (4), Kriminalstatistik (4), Arzneimittel (3), Aufbauorganisation (3), Drogenhändler (3), Haschisch (3), Konsumeinheit (3), Tabletten (3), BAO (2), Drogenfund (2), Drogenfunde (2), Marihuana (2), Rauschgiftkriminalität (2), Schützenpark (2), Drogentote (1), Ecstasy (1), LSD (1), MDMA (1), Rezepte (1), Straßendeal (1), Streckmittel (1), Zufallsfund (1).

Ohne Treffer aus 2026 blieben: Amphetamin, Btm, Crystal, Dealer, Handeltreiben, Hasch, Pilze, Rauschgift, Rauschgifttote, Rauschmittel, Rezept, Speed, Suchtmittel, nicht geringer Menge.

Täglich zwei bis drei Fälle in Kiel und dem Kreis Plön
Nach der Kriminalstatistik 2025 der Stadt Kiel gab es 2024 859 Rauschgiftdelikte, 2025 664 plus 133 nach dem Konsumcannabisgesetz , davon 2024 188 bzgl. Kokain und Crack, 205 Fälle 2025. Veränderungen erklärt die Polizei mit „optimierten Kontrollaktivitäten“ und der „Besonderen Aufbauorganisation“ erklärt. Drogentote in Kiel: 1 (2024), 4 (2025).

Die Polizei schreibt selbst, Rauschgiftdelikte seien „Kontrollkriminalität“: Weil niemand Anzeige erstattet, spiegelten die Schwankungen „wesentlich“ den polizeilichen Verfolgungsdruck. Cannabis fällt seit April 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz . Im Kreis Plön 2024 und 2025 jeweils etwa 100 Fälle, dazu kamen 31 Fälle nach dem Konsumcannabisgesetz. Plön zählte 2025 drei Drogentote.

Das Risiko erwischt zu werden
Nach dem Epidemiologischen Suchtsurvey 2024 haben 1,1 Prozent der 18- bis 64-Jährigen in Deutschland im letzten Jahr Kokain oder Crack genommen. Kiel hat nach der städtischen Statistik rund 165.000 Einwohner in diesem Alter. Mit dem Bundesdurchschnitt sind das rund 1.800 Konsumenten. Ihnen standen 2025 in Kiel 205 Kokain- und Crack-Fälle gegenüber, Händler eingeschlossen. Selbst wenn jeder Fall einen anderen Konsumenten beträfe, träfe es höchstens 11 Prozent im Jahr. Kauft ein Konsument einmal im Monat, führt höchstens einer von rund 100 Käufen zu einem Fall; kauft er einmal in der Woche, höchstens einer von rund 450.

Folgen hat der Fall für den Käufer selten im Strafrecht. Erwerb und Besitz sind zwar nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar, bei einer geringen Menge zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft aber nach § 31a BtMG von der Verfolgung absehen. Schwerer wiegt der Führerschein: Die Polizei übermittelt Tatsachen, die an der Fahreignung zweifeln lassen, nach § 2 Abs. 12 StVG an die Fahrerlaubnisbehörde. Nach Anlage 4 Nr. 9.1 FeV schließt schon die Einnahme harter Drogen die Fahreignung aus, eine Fahrt unter Einfluss ist nicht nötig. Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 FeV.

Für Händler zeigt die Liste oben ein Muster: Untersuchungshaft gab es in diesem Jahr fast nur, wenn Polizisten einen Verkauf auf offener Straße beobachteten oder eine „nicht geringe Menge“ fanden. Die Verkäufer aus den Wohnungen vom 15. September gingen noch am Nachmittag nach Hause. Die Brüder aus dem Zollverfahren handelten mindestens seit Anfang 2025 und wurden im Dezember festgenommen.

Wie dicht kontrolliert wird, steht in den Mitteilungen selbst: 21 Personen in 2,5 Stunden im Schützenpark, 38 in 3¼ Stunden, knapp 40 in einer Woche in Gaarden-Ost; 259 an einem Nachmittag und Abend mit Bereitschaftspolizei und Bundespolizei – elf Messer und kein Drogenfund.

Wozu gibt es solche Presse-Meldungen?
  • Sichtbarkeit. Drogendelikte haben kein Opfer, das Anzeige erstattet. Die Pressemitteilung ist der einzige äußere Beleg dafür, dass gearbeitet wurde.
  • Legitimation. Eine Besondere Aufbauorganisation und eine Ermittlungsgruppe Straßendeal müssen gegenüber Direktion, Innenministerium und Landtag begründet werden. Jede Meldung über einen Zugriff ist ein Beleg dafür.
  • Wahrnehmung als Ziel. Der Drogenteil der Kriminalstatistik trägt die Überschrift „Verdrängung des offenen Konsums aus dem öffentlichen Raum“. Im Juli eröffneten Stadt und Polizei in Gaarden einen Aufenthaltsort für Suchtkranke, ausdrücklich auch, um „den öffentlichen Raum in Gaarden nachhaltig zu entlasten“. Für dieses Ziel zählt, was Anwohner lesen, nicht was der Markt verliert.
  • Zahlenwahl. „54 Konsumeinheiten Kokain“ klingt nach mehr als „11 bis 27 Gramm“. Ein Einhandmesser und ein Reizstoffsprühgerät in derselben Aufzählung klingen nach Bewaffnung.
  • Abnehmer. Lokalredaktionen übernehmen solche Mitteilungen fast unverändert. Was zuverlässig gedruckt wird, wird wieder geschrieben.
  • Ein berechtigter Kern. Wohnungsdurchsuchungen sind schwere Grundrechtseingriffe, über die die Öffentlichkeit erfahren soll. Wer aber zuerst meldet, bestimmt auch, worüber berichtet wird.

Keine der Mitteilungen dieses Jahres nennt die Zahl, auf die es ankäme: wie viele der Verfahren sich am Ende gegen Lieferanten richteten und nicht gegen Verkäufer und Konsumenten.
← Nächster Artikel Falsche Impfpässe: Deal am Amtsgericht Kiel
Nächster Artikel
Falsche Impfpässe: Deal am Amtsgericht Kiel

Sie durfte allein impfen, allein eintragen, allein unterschreiben. Genau das machte die Fälschungen so einfach.

Falsche Impfpässe: Deal am Amtsgericht Kiel

Eine frühere medizinische Fachangestellte steht vor dem Amtsgericht Kiel. Sie soll in einer Arztpraxis 121 Corona-Impfungen in Impfpässe und digitale Zertifikate eingetragen haben, die nie stattfanden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich verständigt: Sie legt ein Geständnis ab, das Gericht stellt eine Bewährungsstrafe in Aussicht. Die Frau schilderte eine Praxis, in der vieles nachgetragen wurde und niemand genau hinsah. Heute arbeitet sie wieder mit Patienten.
Weiterlesen Lesezeit: 10–18 min2664 Wörter10 min bei 250 Wörtern pro Minute18 min bei 150 Wörtern pro Minute14.988 Schriftzeichen + 2.640 Leerzeichen = 17.628 Anschläge406 (321–441) Normzeilen (Druckzeile 34–40 Schriftzeichen / 50–55 Anschläge; Schriftzeichen/37, aufgerundet)14 (11–15) Normseiten (je 1110=30*37 Zeichen bzw. minimale/maximale Anzahl Normzeilen/30)Zweitdruckrecht: 239 bis 536 € (0,59 bis 1,32 € je 37 Schriftzeichen)
Vorheriger Artikel Der Beleg, den niemand lesen konnte →
Vorheriger Artikel
Der Beleg, den niemand lesen konnte

45 Entscheidungen berufen sich auf einen Beschluss, den außerhalb des Gerichts niemand kannte. Der entscheidende Satz darin ist ein Nebensatz ohne Beleg.

Der Beleg, den niemand lesen konnte

Wer beim Verwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag stellt, zahlt Gebühren nach dem vollen Streitwert. Der Streitwertkatalog empfiehlt die Hälfte und lässt den vollen Wert nur zu, wenn das Eilverfahren die Hauptsache vorwegnimmt. Als Beleg dafür, dass der volle Wert auch in allen anderen Fällen gilt, nennt das Gericht seit Jahren einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der nie veröffentlicht war. Ein Antrag auf Veröffentlichung hatte Erfolg. Nach vier Wochen stand der Beschluss in der Landesdatenbank. Er entscheidet einen Fall der Vorwegnahme, und der Satz, um den es geht, ist ein Nebensatz ohne Begründung.
Weiterlesen Lesezeit: 11–19 min2778 Wörter11 min bei 250 Wörtern pro Minute19 min bei 150 Wörtern pro Minute15.890 Schriftzeichen + 2.777 Leerzeichen = 18.667 Anschläge430 (339–467) Normzeilen (Druckzeile 34–40 Schriftzeichen / 50–55 Anschläge; Schriftzeichen/37, aufgerundet)15 (12–16) Normseiten (je 1110=30*37 Zeichen bzw. minimale/maximale Anzahl Normzeilen/30)Zweitdruckrecht: 253 bis 568 € (0,59 bis 1,32 € je 37 Schriftzeichen)