Knooper Zeitung · Rechts-Datenbank

Nummer 15 Absatz 2 Buchstabe b OrgStA-SH

Wortlaut (Auszug)

15. Zeichnung durch die Abteilungs- und Gruppenleitung
(1) Die Leiterinnen und Leiter der Abteilungen und Gruppen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht zeichnen die Verfügungen und Schriftstücke, deren Zeichnung ihnen durch die Behördenleitung übertragen worden ist oder deren Zeichnung sie sich im Einzelfall selbst vorbehalten haben.

15. Zeichnung durch die Abteilungs- und Gruppenleitung
(2) Der Leiterin oder dem Leiter der Abteilung oder Gruppe sind vor Abgang vorzulegen
[…]
b) die Schriftsätze, durch welche die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt, begründet, beschränkt oder zurücknimmt,
[…]

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Inhaltsverzeichnis OrgStA-SH

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