Am 4. September 2026 stellte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einem Kläger die elektronische Akte seines Verfahrens 9 A 261/25 zur Einsicht bereit: 417 Seiten. Auf Blatt 129 und 130 steht die Erstverfügung vom 7. August 2025, signiert von der Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Dorothee Strubel am Tag darauf um 12:55:37 Uhr. Sie beginnt mit „1. Dezernat 92, BE hat Kenntnis“ und endet mit einem Vermerk, der erklärt, warum es Dezernat 92 ist:
Vermerk zur Geschäftsverteilung der 9. Kammer:
GUID: 3BBEA730-927B-66C9-E063-D1D33E0A719D
SHA-256: 18DFE5DDD2ED5F9FA428ADC030565F1AB08D565340EDB07BC7CF4F93EF69EDA1
Aufgrund der letzten beiden Stellen »A1«
fällt das Verfahren in das Dezernat 92.
Das ist keine Willkür, sondern das Gegenteil: der Versuch, den gesetzlichen Richter durch ein nachprüfbares Verfahren zu bestimmen, das niemand beeinflussen kann. Die Kammer hat es sich selbst gegeben.
Wie die Kammer verteiltJedes Dokument, das in die elektronische Akte der Justiz wandert, bekommt automatisch eine Kennung, eine sogenannte GUID. Die 9. Kammer knüpft daran an: Aus der Kennung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes wird ein SHA-256-Prüfwert berechnet, und die letzten beiden Stellen dieses Werts entscheiden, welches Dezernat die Sache bekommt. Der Kammerbeschluss vom 30. April 2025 bestimmt das in Ziffer II.3; die Fassungen vom 27. August 2025 und vom 22. Dezember 2025 wiederholen die Regel wortgleich.
Der Gedanke ist gut. Ein Prüfwert lässt sich nicht steuern: Wer eine Klage einreicht, kann nicht vorhersagen, welcher Richter sie bekommt, und wer sie zuteilt, kann es nicht lenken. Das Verfahren erfüllt damit genau das, was
Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG verlangt: Der zuständige Richter muss im Voraus abstrakt-generell feststehen.
Der HakenEin Prüfwert ist nur dann eindeutig, wenn eindeutig ist, was in die Rechnung eingeht. Und genau das steht im Beschluss nicht. Dieselbe Kennung lässt sich auf vier gebräuchliche Weisen schreiben: mit oder ohne Bindestriche, in Groß- oder Kleinbuchstaben. Für einen Menschen ist das dieselbe Kennung. Für die Rechnung sind es vier verschiedene Eingaben und damit vier verschiedene Prüfwerte:
| Schreibweise der Kennung | Endstellen | Dezernat |
|---|
| 3bbea730927b66c9e063d1d33e0a719d | E2 | 93 |
| 3bbea730-927b-66c9-e063-d1d33e0a719d | 7B | 92 |
| 3BBEA730-927B-66C9-E063-D1D33E0A719D | A1 | 92 |
| 3BBEA730927B66C9E063D1D33E0A719D | 2F | 90 |
Drei verschiedene Dezernate, je nachdem, wie man die Kennung einsetzt. Das Gericht hat die dritte Zeile verwendet: Großbuchstaben mit Bindestrichen. Dass es das auch schon 2023 in einem anderen Verfahren so gehalten hat, spricht für eine feste Praxis im Haus. Eine geschriebene Regel ist eine feste Praxis aber nicht. Der Beschluss, der den gesetzlichen Richter bestimmen soll, lässt offen, was er meint.
Nachvollziehbar ist die Zuteilung damit nur für den, der die Konvention kennt — und der sie nicht aus dem Beschluss lernen kann. Für die Frage, ob im Einzelfall richtig zugeteilt wurde, macht das einen Unterschied. Eine Ergänzung des Beschlusses um einen Halbsatz würde ihn beheben.
Zehn Minuten vorherEin zweites Detail steht auf Blatt 131 derselben Akte. Der vorläufige Streitwertbeschluss vom 7. August 2025 erging durch Richter am Verwaltungsgericht Carl-Moritz Reschke „als Berichterstatter“. Signiert wurde er am 8. August 2025 um 12:45:13 Uhr — zehn Minuten, bevor die Erstverfügung signiert wurde, die dem Verfahren das Dezernat 92 zuwies.
Das Dezernat 94Am 3. September 2026, mehr als ein Jahr später, verfügte in derselben Sache viermal Richterin am Verwaltungsgericht Annelene Kruse, jeweils mit dem Zusatz „i. V.“ für „in Vertretung“. Die erste Verfügung von 17:23 Uhr lautet:
1. Ø an PP zK 2. AP - antragsgemäß - AE gewähren 3. Wvl 94: 2 Wo i.V.
Übersetzt: Der Gegenseite zur Kenntnis, Akteneinsicht antragsgemäß gewähren, Wiedervorlage bei Dezernat 94 in zwei Wochen. Zwei Dinge daran sind erklärungsbedürftig:
Erstens gibt es in den dem Kläger vorliegenden Beschlüssen der 9. Kammer die Dezernate 90 bis 93. Ein Dezernat 94 kommt darin nicht vor. Entweder hat die Kammer ihre Geschäftsverteilung geändert, ohne dass die geänderte Fassung bisher übersandt wurde, oder die Wiedervorlage ging an eine Stelle, die es in dieser Kammer nicht gibt.
Zweitens gehört Richterin am Verwaltungsgericht Annelene Kruse nach dem Geschäftsverteilungsplan in der Fassung vom 4. Juni 2026 der 23. Kammer an, deren Vorsitzende sie vertritt. Der 9. Kammer gehörte sie nach den vorliegenden Fassungen bis Ende 2024 an; das Verfahren ging im August 2025 ein. Die Vertretung ist geregelt: Innerhalb der Kammer vertritt das jeweils nachfolgende Dezernat, darüber hinaus vertreten die Mitglieder der 11. Kammer die der 9. Kammer. Zur 23. Kammer führt keine dieser Regeln, solange nicht sämtliche vorrangig berufenen Richter verhindert sind. Eine solche Verhinderung ist in der Akte nicht vermerkt; die Verfügungen nennen weder das vertretene Dezernat noch einen Vertretungsgrund.
Das kann eine schlichte Erklärung haben, etwa eine Urlaubsvertretung, die anderswo dokumentiert ist. Nur steht sie nicht in der Akte, und der Kläger erfährt aus dem Vermerk „i. V.“ nicht, wen die Richterin vertritt.
Was noch fehltDer Aktenexport enthält die Hauptakte und eine Beiakte, weist die übrigen Teilakten als leer aus — und enthält keine Teilakte „Vorakte“. In dieser Teilakte liegt bei der elektronischen Akte der Justiz üblicherweise der Aktendeckel mit dem Stammblatt, aus dem sich Sachgebiet und Dezernatszuweisung ergeben. Genau die Angaben also, um die es hier geht.
Der Kläger hat deshalb am 5. September 2026 einen Schriftsatz mit neun Anträgen eingereicht: Einsicht auch in die Teilakte „Vorakte“, Mitteilung des Sachgebiets, Auskunft über die Grundlage der Verfügungen vom 3. September und über das Dezernat 94, Angabe der Schreibweise, in der die Kennung der Hashbildung zugrunde liegt, und Übersendung jeder seit Ende Juli beschlossenen Änderung der Geschäftsverteilung. Das Gericht wurde um Antwort bis zum 9. Oktober 2026 gebeten.
Wie schwer es ist, den eigenen gesetzlichen Richter zu ermitteln, stand bereits in
Wer ist mein gesetzlicher Richter? Eine Spurensuche. Der Fall zeigt die andere Seite derselben Frage: Ein Gericht, das seine Zuteilung so sorgfältig regelt, dass sie sich nachrechnen lässt, sollte auch festlegen, womit gerechnet wird.