Knooper Zeitung · Rechts-Datenbank
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Wortlaut in der am 01.01.2018 geltenden Fassung (gültig vom 01.01.2018 bis 31.12.2023, laut buzer.de).
Seit dem 01.01.2024 gilt eine geänderte Fassung: geltender Wortlaut
§ 70
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